Fünf Gründe für eine Aktualisierung der Gefahrenbeurteilung

Antwort

Eine Aktualisierung der Gefahrenbeurteilung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Hier sind fünf mögliche Gründe: 1. **Änderungen im Arbeitsprozess**: Wenn neue Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitsmethoden eingeführt werden, kann dies neue Gefahren mit sich bringen, die bewertet werden müssen. 2. **Unfälle oder Beinaheunfälle**: Das Auftreten von Unfällen oder Beinaheunfällen kann auf bisher unerkannte Gefahren hinweisen, die in der Gefahrenbeurteilung berücksichtigt werden müssen. 3. **Änderungen der gesetzlichen Vorschriften**: Neue oder geänderte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften können eine Überprüfung und Anpassung der Gefahrenbeurteilung erforderlich machen. 4. **Ergebnisse von Gesundheitsüberwachungen**: Wenn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gesundheitliche Probleme festgestellt werden, die auf Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind, muss die Gefahrenbeurteilung überprüft und angepasst werden. 5. **Rückmeldungen von Mitarbeitern**: Hinweise und Beschwerden von Mitarbeitern über unsichere Arbeitsbedingungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können Anlass für eine Aktualisierung der Gefahrenbeurteilung sein.

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