Die sogenannten „G-Nummern“ wie G25, G30 oder G46 beziehen sich auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland. Sie sind Teil der sogenannten „Grundsätze“ (G-Grundsätze) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und regeln, welche Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten oder Gefährdungen erforderlich sind. **Auswirkung auf die Preise:** Die G-Nummern selbst haben keinen direkten Einfluss auf die Preise von Produkten oder Dienstleistungen außerhalb des arbeitsmedizinischen Bereichs. Sie sind lediglich eine Klassifizierung für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, z.B.: - **G25:** Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten - **G30:** Lärm - **G46:** Arbeiten mit Absturzgefahr **Kosten im arbeitsmedizinischen Bereich:** Für Unternehmen können die G-Untersuchungen Kosten verursachen, da sie verpflichtet sind, diese Untersuchungen für ihre Mitarbeiter zu veranlassen, wenn bestimmte Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Preise für die einzelnen Untersuchungen können je nach Umfang, Anbieter (z.B. Betriebsarzt, arbeitsmedizinischer Dienst) und Region variieren. Die G-Nummer gibt dabei vor, welche Untersuchungen notwendig sind, und beeinflusst somit indirekt die Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung eines Unternehmens. **Fazit:** Die G-Nummern beeinflussen nicht die Preise von Produkten oder Dienstleistungen allgemein, sondern nur die Kosten für die jeweiligen arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben sind. Weitere Informationen findest du bei der [DGUV](https://www.dguv.de/de/index.jsp).