Was sollte die Personalabteilung tun, wenn sie bei der Zusendung eines Zwischenzeugnisses die Adressaten verwechselt hat?

Antwort

Die Personalabteilung sollte umgehend folgende Schritte einleiten: 1. **Sofortige Information der Betroffenen:** Die betroffenen Mitarbeitenden müssen schnellstmöglich informiert werden, dass es zu einer Verwechslung gekommen ist. Dabei sollte sich die Personalabteilung für den Fehler entschuldigen. 2. **Rückforderung der falsch versendeten Zeugnisse:** Die Empfänger sollten gebeten werden, das erhaltene Zwischenzeugnis ungelesen und vertraulich zurückzugeben oder zu löschen, falls es sich um eine digitale Übermittlung handelte. 3. **Korrekte Zustellung:** Die Zwischenzeugnisse müssen anschließend an die richtigen Adressaten versendet werden. 4. **Datenschutz prüfen:** Da es sich um personenbezogene und vertrauliche Daten handelt, ist der Vorfall ein Datenschutzverstoß. Die Personalabteilung sollte prüfen, ob eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten oder ggf. an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich ist. 5. **Interne Ursachenanalyse:** Es sollte intern geprüft werden, wie es zu dem Fehler kam, um zukünftige Verwechslungen zu vermeiden (z.B. durch Anpassung von Prozessen oder zusätzliche Kontrollmechanismen). Ein transparentes, schnelles und verantwortungsbewusstes Vorgehen ist in diesem Fall besonders wichtig, um das Vertrauen der Mitarbeitenden zu erhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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