Zwangsurlaub bei EDV-Problemen ist ein komplexes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. In Deutschland beispielsweise ist es grundsätzlich nicht zulässig, Arbeitnehmer ohne deren Zustimmung in den Urlaub zu schicken, auch nicht bei EDV-Problemen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen und alternative Aufgaben zuzuweisen, wenn die reguläre Arbeit aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt sein können. In solchen Fällen sollte der Betriebsrat oder ein Arbeitsrechtsexperte konsultiert werden, um die rechtliche Lage zu klären. Für detaillierte Informationen und rechtliche Beratung ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden oder die zuständige Gewerkschaft zu kontaktieren.