Whistleblower genießen in Deutschland grundsätzlich einen gewissen Schutz vor Kündigung, allerdings ist dieser Schutz nicht absolut. Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz... [mehr]
Whistleblower genießen in Deutschland und der EU einen besonderen Schutz, der sich vor allem aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie ergibt. Ziel dieser Regelungen ist es, Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen. **Konkret bedeutet das:** - Whistleblower dürfen wegen einer Meldung oder Offenlegung von Verstößen grundsätzlich nicht abgemahnt, gekündigt oder anderweitig benachteiligt werden. - Sollte dennoch eine Abmahnung oder andere Benachteiligung erfolgen, wird vermutet, dass diese im Zusammenhang mit der Meldung steht. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Maßnahme aus anderen Gründen erfolgte. - Der Schutz gilt allerdings nur, wenn die Meldung in gutem Glauben und nach den vorgeschriebenen Meldewegen (z. B. interne oder externe Meldestellen) erfolgt. **Wichtig:** Wer bewusst falsche Informationen meldet, ist nicht geschützt und kann arbeitsrechtlich belangt werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/whistleblower/hinweisgeberschutzgesetz_node.html).
Whistleblower genießen in Deutschland grundsätzlich einen gewissen Schutz vor Kündigung, allerdings ist dieser Schutz nicht absolut. Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz... [mehr]
Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, muss dem Arbeitnehmer in der Regel zuvor mindestens eine einschlägige Abmahnung erteilt worden sein. Das Arbeitsrecht schreibt keine fest... [mehr]