Eine Rüge wegen einer Fehleinschätzung der Aggressivität einer Person ist grundsätzlich möglich, sollte aber mit Bedacht erfolgen. Entscheidend ist, ob die Mitarbeiterin ihre Sorgfaltspflichten verletzt oder gegen betriebliche Anweisungen verstoßen hat. Menschen können sich in der Einschätzung von Situationen irren, insbesondere wenn es um subjektive Wahrnehmungen wie Aggressivität geht. Eine Rüge ist dann gerechtfertigt, wenn: - Die Mitarbeiterin fahrlässig oder grob nachlässig gehandelt hat. - Es klare Vorgaben oder Schulungen zur Einschätzung solcher Situationen gab, die missachtet wurden. - Durch die Fehleinschätzung ein konkreter Schaden oder eine Gefährdung entstanden ist. Andernfalls sollte die Chefin eher das Gespräch suchen, um gemeinsam zu klären, wie solche Situationen künftig besser eingeschätzt werden können. Eine Rüge ohne nachvollziehbaren Pflichtverstoß kann dem Betriebsklima schaden und ist arbeitsrechtlich angreifbar. Weitere Informationen zum Thema Rüge und arbeitsrechtliche Konsequenzen findest du z.B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/abmahnung-und-verwarnung-arbeitsrechtliche-grundlagen_76_471470.html).