Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Prüfingenieur sein Diplomzeugnis gefälscht hat, muss der technische Leiter umgehend und sorgfältig handeln. Die typischen Schritte sind: 1. **Sicherung der Beweise:** Alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Fälschung müssen gesichert werden. 2. **Interne Information:** Die Geschäftsleitung und ggf. die Personalabteilung sind sofort zu informieren. 3. **Vorläufige Freistellung:** Der Prüfingenieur sollte bis zur Klärung des Sachverhalts von seinen Aufgaben entbunden werden, um weiteren Schaden zu verhindern. 4. **Prüfung der Sachlage:** Es ist zu prüfen, in welchem Umfang der Prüfingenieur tätig war und ob seine Arbeitsergebnisse (z. B. Prüfberichte, Freigaben) betroffen sind. 5. **Meldung an Behörden:** Da es sich um eine Straftat (Urkundenfälschung, ggf. Betrug) handelt, ist in der Regel eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. 6. **Meldung an Aufsichtsbehörden:** Je nach Branche und Tätigkeit (z. B. TÜV, DEKRA, Bauaufsicht) müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden informiert werden. 7. **Überprüfung der Arbeitsergebnisse:** Alle durch den Prüfingenieur erstellten Prüfungen und Freigaben müssen überprüft und ggf. neu durchgeführt werden. 8. **Arbeitsrechtliche Konsequenzen:** In der Regel folgt eine fristlose Kündigung wegen Täuschung und Vertrauensbruch. 9. **Kommunikation:** Betroffene Kunden und Partner sind über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. 10. **Dokumentation:** Alle Schritte und Entscheidungen sind sorgfältig zu dokumentieren. Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen findest du z. B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung-wegen-zeugnisfaelschung_76_474422.html). Die genaue Vorgehensweise kann je nach Unternehmen, Branche und geltenden gesetzlichen Vorgaben variieren. Im Zweifel sollte rechtlicher Beistand hinzugezogen werden.