Erhält ein Monteur Zuschläge für eine Anreise am Sonntag?

Antwort

Ob ein Monteur für eine sonntägliche Anreise Zuschläge erhält, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Tarifvertrag:** In vielen Branchen, insbesondere im Handwerk Baugewerbe, regelnverträge oder individuelle Arbeitsverträge, ob und in welcher Höhe Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Anreisen am Sonntag gezahlt werden. Häufig sind dort Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit an Sonn- und Feiertagen vorgesehen, manchmal auch für Anreisen. 2. **Gesetzliche Regelungen:** Das Arbeitszeitgesetz (§ 11 ArbZG) sieht grundsätzlich einen Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit vor, schreibt aber keine Zuschläge vor. Zuschläge sind also keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Frage der vertraglichen oder tariflichen Regelung. 3. **Betriebliche Übung:** In manchen Unternehmen ist es üblich, für Anreisen am Sonntag einen Zuschlag oder einen Freizeitausgleich zu gewähren, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag steht. **Fazit:** Ein Anspruch auf Zuschläge für eine sonntägliche Anreise besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist. Es empfiehlt sich, die eigenen Vertragsunterlagen oder den geltenden Tarifvertrag zu prüfen oder direkt beim Arbeitgeber oder Betriebsrat nachzufragen.

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