Wenn minderjährige Praktikanten im Betriebsauto mitgenommen werden, sind verschiedene rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten: 1. **Einwilligung der Erziehungsberechtigten:** Für Fahrten mit minderjährigen Praktikanten ist in der Regel eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. 2. **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):** Das Gesetz regelt unter anderem Arbeitszeiten, Pausen und den Schutz vor Gefahren. Fahrten dürfen nicht gegen diese Vorschriften verstoßen (z. B. keine Fahrten außerhalb der erlaubten Arbeitszeiten). 3. **Versicherungsschutz:** Es muss sichergestellt sein, dass der Praktikant während der Fahrt über die betriebliche Kfz-Versicherung und ggf. die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Im Zweifel sollte dies mit der Versicherung abgeklärt werden. 4. **Sicherheitsvorschriften:** Die allgemeinen Vorschriften zur Personenbeförderung sind einzuhalten (z. B. Anschnallpflicht, Kindersitze bei unter 12-Jährigen oder unter 150 cm Körpergröße). 5. **Aufsichtspflicht:** Der Fahrer trägt eine besondere Verantwortung und Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Praktikanten. Es ist sicherzustellen, dass die Fahrt sicher und angemessen verläuft. 6. **Zweck der Fahrt:** Die Mitnahme muss im Zusammenhang mit dem Praktikum stehen (z. B. betriebliche Besorgungen, Außentermine). 7. **Fahrerlaubnis und Eignung des Fahrers:** Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und für die Personenbeförderung geeignet sein. **Fazit:** Vor der Mitnahme minderjähriger Praktikanten im Betriebsauto sollte immer eine schriftliche Einwilligung der Eltern eingeholt, der Versicherungsschutz geklärt und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sichergestellt werden. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/