Ja, das sind zentrale Elemente vieler Arbeitsschutzverordnungen. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Auf Basis dieser Beurteilung werden dann geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst regelmäßige Untersuchungen und Beratungen durch Arbeitsmediziner, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.