Die Formulierung "im Einsatzbetrieb sind folgende zeitarbeitnehmerbegünstigende betriebliche Vereinbarungen anzuwenden" bedeutet, dass in dem Betrieb, in dem Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, bestimmte betriebliche Vereinbarungen gelten, die zugunsten der Zeitarbeitnehmer sind. Diese Vereinbarungen müssen beachtet und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Zeitarbeitnehmer von den gleichen oder ähnlichen Vorteilen und Regelungen profitieren wie die festangestellten Mitarbeiter des Einsatzbetriebs.