Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind in Deutschland grundsätzlich keine gesetzlichen Feiertage, auch nicht in Düren (Nordrhein-Westfalen). Das bedeutet, sie sind offiziell normale Arbeitstage. Allerdings ist es in vielen öffentlichen Verwaltungen, also auch bei der Stadt Düren, üblich, dass an diesen Tagen die Dienststellen entweder ganz geschlossen sind oder nur verkürzte Öffnungszeiten haben. Oft wird den Mitarbeitenden an diesen Tagen dienstfrei gegeben oder sie können Urlaub nehmen. Dies ist jedoch eine interne Regelung und kein gesetzlicher Anspruch. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die Stadtverwaltung Düren hat an Heiligabend und Silvester in der Regel geschlossen oder nur eingeschränkte Öffnungszeiten. Für Mitarbeitende der Stadt kann es Sonderregelungen geben, die aber nicht mit gesetzlichen Feiertagen gleichzusetzen sind. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Webseite der Stadt Düren: [https://www.dueren.de/](https://www.dueren.de/)