Wer wählt die JAV?

Antwort

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird von den jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden eines Unternehmens gewählt. In der Regel findet die Wahl alle zwei Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Die JAV vertritt die Interessen dieser Gruppe gegenüber dem Arbeitgeber und hat Mitbestimmungsrechte in bestimmten Angelegenheiten.

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