Wer ist verpflichtet, den Resturlaub zu kontrollieren und Mitarbeiter zu planen?

Antwort

Die Verantwortung für die Kontrolle des Resturlaubs und die Planung der Mitarbeiter liegt in der Regel beim Arbeitgeber, insbesondere bei der Personalabteilung oder den Vorgesetzten. Sie sind dafür zuständig, die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter zu überwachen, sicherzustellen, dass der Urlaub rechtzeitig genommen wird, und die Arbeitsabläufe entsprechend zu planen, um Engpässe zu vermeiden. Es ist jedoch auch wichtig, dass Mitarbeiter selbst ihre Urlaubsansprüche im Blick behalten und rechtzeitig Anträge stellen.

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