Die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) regelt in Deutschland die Gewährung von Sonderurlaub für Beamte und Richter des Bundes. Sie dient dazu, besondere persönliche oder familiäre Anlässe, wie z.B. die Geburt eines Kindes, die Pflege eines erkrankten Angehörigen oder die Teilnahme an bestimmten Fortbildungen, zu berücksichtigen. Die Verordnung stellt sicher, dass Beamte und Richter in solchen Fällen von ihren dienstlichen Pflichten freigestellt werden können, ohne dass dies zu einem Verlust des Gehalts führt.