In welchem Zeitraum eine psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Antwort

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden. Es gibt keine festgelegten gesetzlichen Intervalle, aber es wird empfohlen, sie mindestens alle zwei bis drei Jahre zu aktualisieren. Zudem sollte eine neue Beurteilung erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen im Arbeitsumfeld oder in den Arbeitsprozessen ergeben, wie z.B. bei Umstrukturierungen, Einführung neuer Technologien oder nach Vorfällen, die auf psychische Belastungen hinweisen.

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