Welche privaten wichtigen Termine können eine Absage beim unvorhergesehenen Vertretungsschichtdienst rechtfertigen?

Antwort

Zu den privaten wichtigen Terminen, die als legitimer Grund gelten können, um nicht zu einem unvorhergesehenen Vertretungsschichtdienst erscheinen zu können, zählen beispielsweise: - Arzttermine (z. B. Facharzt, wichtige Kontrolluntersuchungen, Therapiesitzungen) - Behördengänge mit festen Terminen (z. B. Ausweisbeantragung, Gerichtstermine) - Betreuungspflichten (z. B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) - Eigene Hochzeiten oder die von engen Familienangehörigen - Beerdigungen im engen Familienkreis - Prüfungen oder wichtige Fortbildungen - Bereits gebuchte und nicht stornierbare Reisen - Wichtige familiäre Ereignisse (z. B. runde Geburtstage im engsten Kreis) Ob ein Termin als „wichtig“ anerkannt wird, hängt oft vom Einzelfall und den betrieblichen Regelungen ab. Es empfiehlt sich, solche Termine möglichst frühzeitig dem Arbeitgeber mitzuteilen und ggf. Nachweise bereitzuhalten.

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