Wer zählt zu den Arbeitslosen nach SGB III?

Antwort

Nach dem Sozialbuch III (SGB III) zählen zu den Arbeitslosen Personen, die folgende Kriterien erfüllen: 1. Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben das Rentenalter noch nicht erreicht. 2. Sie sind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständig tätig. 3. Sie sind aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung und können innerhalb von 15 Wochen eine zumutbare Arbeit antreten. 4. Sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel für Personen in Kurzarbeit oder für Menschen, die aus einer Weiterbildung kommen.

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