Wer ist der Behörde gegenüber für die Einhaltung des Arbeitssicherheitsgesetzes verantwortlich?

Antwort

Für die Einhaltung der Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist in der Regel der Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die im ASiG festgelegten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die zuständige Behörde, die die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht, ist in der Regel die jeweilige Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen ansässig ist.

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