Im öffentlichen Dienst, insbesondere nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA), gibt es bestimmte Regelungen und Vorgaben zur Ausschreibung von Stellen. Grundsätzlich müssen Stellen öffentlich ausgeschrieben werden, um Transparenz und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und spezifischen internen Richtlinien variieren. In der Regel gilt: 1. **Interne Ausschreibung**: Zunächst wird die Stelle intern ausgeschrieben, um den eigenen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben. 2. **Externe Ausschreibung**: Wenn sich intern kein geeigneter Bewerber findet oder die Stelle von vornherein extern ausgeschrieben werden soll, erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, z.B. bei befristeten Stellen oder bei Stellen, die aus besonderen Gründen nicht öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen sollte man die entsprechenden Richtlinien des jeweiligen Arbeitgebers oder die Personalabteilung konsultieren.