Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Schüler als Ferienjobber einzustellen?

Antwort

Um einen Schüler als Ferienjobber einzustellen, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Mindestalter**: Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein, um einen Ferienjob ausüben zu dürfen. In einigen Fällen dürfen auch 13- und 14-Jährige leichte Arbeiten verrichten, allerdings unter strengeren Auflagen. 2. **Arbeitszeit**: - Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. - Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. - Es dürfen keine Nachtschichten, Sonntags- oder Feiertagsarbeit geleistet werden, mit wenigen Ausnahmen (z.B. in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen). 3. **Dauer des Ferienjobs**: Schüler dürfen während der Schulferien maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr arbeiten. 4. **Art der Arbeit**: Die Arbeit muss leicht und für Jugendliche geeignet sein. Gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten sind verboten. 5. **Pausenregelung**: - Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. - Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Pause mindestens 60 Minuten. 6. **Versicherung**: Ferienjobber sind in der Regel über den Arbeitgeber unfallversichert. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Schüler bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmeldet. 7. **Steuern und Sozialabgaben**: Ferienjobs sind in der Regel steuerfrei, wenn der Verdienst unter dem jährlichen Steuerfreibetrag liegt. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an, wenn der Ferienjob auf maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Es ist ratsam, sich vor der Einstellung eines Schülers als Ferienjobber über die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, da diese je nach Bundesland und spezifischer Situation variieren können.

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