Wer darf Tarifverträge abschließen?

Antwort

Das Recht, Tarifverträge abzuschließen, haben in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Auf der Seite der Arbeitnehmer sind es die Gewerkschaften, die als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen auftreten. Auf der Seite der Arbeitgeber sind es entweder einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände, die die Interessen der Arbeitgeber vertreten. In einigen Fällen können auch Betriebsräte oder andere Arbeitnehmervertretungen in den Prozess eingebunden sein, jedoch sind es hauptsächlich die genannten Organisationen, die Tarifverträge aushandeln und abschließen.

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