Muss ich das Putzen der Treppe für 70 Euro im Monat anmelden?

Antwort

Ja, in Deutschland muss eine regelmäßige Tätigkeit wie das Treppenputzen, auch wenn sie nur 70 Euro im Monat einbringt, angemeldet werden. Es handelt sich hierbei um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), die bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website der Minijob-Zentrale: [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de).

Kategorie: Arbeit Tags: Anmelden Putzen Monat
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