Nachtrag zur Probezeitverlängerung um sechs Monate?

Antwort

Eine Probezeitverlängerung um sechs Monate kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass die Einarbeitung des Mitarbeiters noch nicht abgeschlossen ist oder die Leistung nicht ausreichend beurteilt werden kann. In Deutschland ist eine solche Verlängerung jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 1. **Vertragliche Regelung**: Die Möglichkeit zur Verlängerung der Probezeit sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitnehmer zustimmen. 2. **Einvernehmliche Vereinbarung**: Eine Verlängerung der Probezeit sollte idealerweise einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien mit der Entscheidung einverstanden sind. 3. **Begründung**: Der Arbeitgeber sollte eine nachvollziehbare Begründung für die Verlängerung angeben, z.B. unzureichende Leistung oder besondere Umstände während der Probezeit. 4. **Schriftliche Mitteilung**: Die Verlängerung sollte schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

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