Die Vertragsparteien eines Tarifvertrags sind in der Regel die Arbeitgeberseite, vertreten durch Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber, und die Arbeitnehmerseite, vertreten durch Gewerksc... [mehr]
In der Regel sind die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Eine Partei, die nicht Teil der Tarifverhandlungen ist, sind die politischen Parteien.
Die Vertragsparteien eines Tarifvertrags sind in der Regel die Arbeitgeberseite, vertreten durch Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber, und die Arbeitnehmerseite, vertreten durch Gewerksc... [mehr]