Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) muss eine Pause von mindestens 30 Minuten spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eingelegt werden. Konkret: - Bei einer Arbeitszeit von mehr... [mehr]
In Österreich haben Lehrlinge, wie alle Arbeitnehmer, Anspruch auf Pausen. Laut Arbeitszeitgesetz (AZG) muss nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Lehrlings. Weitere Informationen findest du auf der Website der Arbeiterkammer Österreich: [Arbeiterkammer Österreich](https://www.arbeiterkammer.at).
Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) muss eine Pause von mindestens 30 Minuten spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eingelegt werden. Konkret: - Bei einer Arbeitszeit von mehr... [mehr]
In Österreich wird die Arbeitsbescheinigung als "Dienstzeugnis" bezeichnet.
Die Regel könnte folgendermaßen formuliert werden: "Eine Pause bedeutet, dass während dieser Zeit keine Arbeitsaktivitäten stattfinden."