Kann ein Vorgesetzter die auszuübende Tätigkeit festlegen?

Antwort

Ja, ein Vorgesetzter, wie beispielsweise ein Amtsleiter, hat in der Regel das Recht, die auszuübende Tätigkeit seiner Mitarbeiter festzulegen. Dies geschieht im Rahmen der organisatorischen und betrieblichen Abläufe. Der Vorgesetzte kann Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuweisen, die im Einklang mit den Stellenbeschreibungen und den jeweiligen Qualifikationen der Mitarbeiter stehen. Allerdings müssen dabei auch arbeitsrechtliche Bestimmungen und gegebenenfalls Tarifverträge beachtet werden.

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