Ja, nach der neuen Regelung müssen Arbeitnehmer im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres zwei freie Wochenenden pro Monat haben. Das bedeutet, dass über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg im Durchschnitt mindestens zwei Wochenenden pro Monat arbeitsfrei sein müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer regelmäßig Erholungsphasen haben.