Formulierung im Arbeitsvertrag: Folgescheinigung der Krankmeldung am letzten Tag der AU?

Antwort

In einem Arbeitsvertrag könnte eine Klausel zur Folgescheinigung der Krankmeldung am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) wie folgt formuliert werden: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine Folgebescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen. Diese Bescheinigung muss die voraussichtliche Dauer der weiteren Arbeitsunfähigkeit angeben." Diese Formulierung stellt sicher, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit informiert wird und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

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