Bekommen Erntehelfer aus Nicht-EU-Staaten deutschen Mindestlohn?

Antwort

Ja, Erntehelfer aus Nicht-EU-Staaten haben grundsätzlich Anspruch auf den deutschen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG), das für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, den gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die in speziellen Fällen gelten können. Weitere Informationen dazu findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Mindestlohn](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html).

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