In der Europäischen Union gibt es verschiedene Mechanismen, um zu überprüfen, ob EU-Bürger aktiv eine Arbeit suchen. Diese Kontrollen können je nach Land und spezifischem Kont... [mehr]
Ja, eine deutsche Firma kann italienische Staatsangehörige anstellen. Italienische Staatsangehörige haben als EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das bedeutet, sie dürfen in jedem EU-Mitgliedstaat leben und arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Die Anstellung erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige, wobei die Firma sicherstellen muss, dass alle arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
In der Europäischen Union gibt es verschiedene Mechanismen, um zu überprüfen, ob EU-Bürger aktiv eine Arbeit suchen. Diese Kontrollen können je nach Land und spezifischem Kont... [mehr]
Um mit einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Staat in Deutschland arbeiten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Gültige Blaue Karte EU**: Du musst ei... [mehr]
Der letzte Arbeitstag hängt von der Kündigungsfrist ab, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt ist. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für A... [mehr]