Kann eine deutsche Firma italienische Staatsangehörige anstellen?

Antwort

Ja, eine deutsche Firma kann italienische Staatsangehörige anstellen. Italienische Staatsangehörige haben als EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das bedeutet, sie dürfen in jedem EU-Mitgliedstaat leben und arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Die Anstellung erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige, wobei die Firma sicherstellen muss, dass alle arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Kategorie: Arbeit Tags: Anstellung EU Italiener
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