Arbeitnehmer werden über betriebliche Angelegenheiten in der Regel durch verschiedene Kommunikationskanäle informiert. Dazu gehören: 1. **Betriebsversammlungen**: Regelmäßig... [mehr]
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Es soll dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten zu erhalten oder wiederherzustellen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziele des BEM sind: 1. **Erkrankungen vorzubeugen**: Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. 2. **Arbeitsplatz zu erhalten**: Den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu sichern. 3. **Wiedereingliederung zu unterstützen**: Den betroffenen Mitarbeiter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Das BEM-Verfahren umfasst mehrere Schritte: 1. **Einladung zum BEM-Gespräch**: Der Arbeitgeber lädt den betroffenen Mitarbeiter schriftlich zu einem BEM-Gespräch ein. 2. **Analyse der Situation**: Im Gespräch wird die aktuelle Situation des Mitarbeiters analysiert, um die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu identifizieren. 3. **Maßnahmenplanung**: Gemeinsam werden Maßnahmen erarbeitet, die die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder erhalten können. Dies können z.B. Anpassungen des Arbeitsplatzes, Fortbildungen oder gesundheitliche Maßnahmen sein. 4. **Umsetzung und Nachverfolgung**: Die geplanten Maßnahmen werden umgesetzt und deren Erfolg wird regelmäßig überprüft. Das BEM ist freiwillig und erfordert die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters. Es ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem der Datenschutz eine wichtige Rolle spielt.
Arbeitnehmer werden über betriebliche Angelegenheiten in der Regel durch verschiedene Kommunikationskanäle informiert. Dazu gehören: 1. **Betriebsversammlungen**: Regelmäßig... [mehr]