Bekommen Leiharbeitnehmer Gewinnbeteiligung?

Antwort

Leiharbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Gewinnbeteiligungen, da sie nicht direkt im Unternehmen angestellt sind, in dem sie arbeiten. Ihre Vergütung erfolgt meist auf Basis des Tarifvertrags für die Zeitarbeitsbranche oder individueller Vereinbarungen. Gewinnbeteiligungen sind oft an feste Anstellungsverhältnisse gebunden und können von den jeweiligen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt werden. Es ist jedoch möglich, dass einige Unternehmen spezielle Regelungen oder Anreize für Leiharbeitnehmer anbieten, dies ist jedoch nicht die Norm.

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