Ja, es ist möglich, dass ein häusliches Arbeitszimmer aufgrund einer Krankheit erforderlich wird und somit den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In solchen Fällen kann das Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein, wenn es ausschließlich und regelmäßig für berufliche Zwecke genutzt wird. Es ist jedoch ratsam, sich mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um die genauen Voraussetzungen und Nachweise zu klären.