In Deutschland dürfen Arbeitgeber den Arbeitsausfall aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel nicht den Arbeitnehmern in Rechnung stellen. Wenn eine Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers liegt und dieser die Teilnahme anordnet oder zustimmt, trägt der Arbeitgeber die Kosten und den Arbeitsausfall. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung andere Regelungen getroffen wurden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.