Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]
Im Jahr 1970 hatten Arbeitnehmer in Deutschland gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für eine Dauer von sechs Wochen.
Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]