Wie lange hatten Personen im Jahr 1970 Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall?

Antwort

Im Jahr 1970 hatten Arbeitnehmer in Deutschland gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für eine Dauer von sechs Wochen.

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