Zwischen Tarifparteien können verschiedene Abkommen zur Regelung von Versetzungen und Umschulungen bei unvermeidbaren Kündigungen abgeschlossen werden. Dazu gehören: 1. **Betriebsvereinbarungen**: Diese können spezifische Regelungen zu Versetzungen und Umschulungen enthalten, um betroffenen Mitarbeitern alternative Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. 2. **Tarifverträge**: In Tarifverträgen können allgemeine Regelungen zu Kündigungen, Versetzungen und Umschulungen festgelegt werden, die für alle Mitglieder der Tarifparteien gelten. 3. **Sozialpläne**: Bei größeren Entlassungen sind Unternehmen oft verpflichtet, Sozialpläne zu erstellen, die Maßnahmen zur Milderung der sozialen Folgen von Kündigungen, wie Umschulungen oder Versetzungen, beinhalten. 4. **Transfergesellschaften**: In einigen Fällen können Tarifparteien Vereinbarungen treffen, um Transfergesellschaften einzurichten, die betroffenen Mitarbeitern helfen, neue Beschäftigungen zu finden und Umschulungen anzubieten. Diese Abkommen zielen darauf ab, die negativen Auswirkungen von Kündigungen auf die Arbeitnehmer zu minimieren und ihnen Perspektiven zu bieten.