Welche EAK-Nummern gelten für gewerbliche Abfälle?

Antwort

Die Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) listet die sogenannten Europäischen Abfallschlüssel (EAK, auch Abfallschlüsselnummern oder AVV-Nummern) auf. Für gewerbliche Abfälle gibt es keine pauschale Liste, da die EAK-Nummer immer vom jeweiligen Abfalltyp und dessen Herkunft abhängt. Hier sind jedoch einige häufige EAK-Nummern für gewerbliche Abfälle: - **15 01 01**: Papier und Pappe (Verpackungen) - **15 01 02**: Kunststoffverpackungen - **15 01 03**: Holzverpackungen - **15 01 04**: Metallverpackungen - **15 01 06**: Gemischte Verpackungen - **15 02 03**: Absorptionsmittel, Wischtücher, Filtermaterialien (außer 15 02 02) - **16 02 14**: Ausrangierte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen (z. B. Elektroschrott) - **17 01 07**: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (Bau- und Abbruchabfälle) - **20 03 01**: Gemischte Siedlungsabfälle (z. B. Restmüll aus Betrieben) Die genaue EAK-Nummer hängt immer von der Art des Abfalls und dessen Entstehungsprozess ab. Eine vollständige Liste findest du in der [Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)](https://www.gesetze-im-internet.de/avv/anlage.html). Für eine korrekte Zuordnung sollte immer die individuelle Abfallart und deren Herkunft betrachtet werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Entsorgungsfachbetrieb oder der zuständigen Behörde.

Kategorie: Abfall Tags: EAK Abfallarten Gewerbe
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