Der Verzicht auf eine Losvergabe bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn es um die Effizienz und die spezifischen Anforderungen der Feuerwehr geht. In der Regel sind öffentliche Aufträge, wie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, an das Vergaberecht gebunden, das eine Losvergabe vorschreibt, um den Wettbewerb zu fördern und kleinere Anbieter nicht auszuschließen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die einen Verzicht auf die Losvergabe ermöglichen können: 1. **Technische Notwendigkeit**: Wenn die Feuerwehrfahrzeuge spezielle technische Anforderungen haben, die nur von einem bestimmten Anbieter erfüllt werden können, kann auf eine Losvergabe verzichtet werden. 2. **Wirtschaftlichkeit**: In einigen Fällen kann es wirtschaftlicher sein, die Fahrzeuge als Gesamtpaket zu beschaffen, um Rabatte oder bessere Konditionen zu erhalten. 3. **Komplexität der Beschaffung**: Wenn die Beschaffung sehr komplex ist und eine enge Zusammenarbeit mit einem Anbieter erfordert, kann dies ebenfalls einen Verzicht auf die Losvergabe rechtfertigen. Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen gut dokumentiert und begründet werden, um rechtlichen Herausforderungen vorzubeugen. Zudem sollten die spezifischen Regelungen des nationalen Vergaberechts beachtet werden.