Im öffentlichen Dienst, insbesondere im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), gibt es keine einheitliche Regelung für eine 4-Tage-Woche. Die Arbeitszeitmodelle können je nach Bundesland und spezifischer Dienststelle variieren. Grundsätzlich gilt im TV-L eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden (in einigen Bundesländern 40 Stunden). Eine 4-Tage-Woche würde in der Regel eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf etwa 9,75 Stunden (bei 39 Stunden) oder 10 Stunden (bei 40 Stunden) pro Tag bedeuten. Solche Modelle müssen in der Regel mit den Personalvertretungen und unter Berücksichtigung der Arbeitszeitregelungen und -gesetze abgestimmt werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Personalabteilung oder den Gewerkschaften zu informieren, um spezifische Informationen und mögliche Regelungen für die eigene Dienststelle zu erhalten.