Im öffentlichen Dienst können verschiedene Angehörige hoheitliche Befugnisse übernehmen, darunter: 1. **Beamte**: Dazu gehören beispielsweise Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte und Verwaltungsbeamte, die in der Lage sind, im Rahmen ihrer Aufgaben hoheitliche Maßnahmen zu ergreifen. 2. **Richter**: Sie haben die Befugnis, im Rahmen der Rechtsprechung Entscheidungen zu treffen und Urteile zu fällen. 3. **Staatsanwälte**: Sie sind befugt, Strafverfahren einzuleiten und zu führen, was ebenfalls hoheitliche Befugnisse umfasst. 4. **Soldaten**: Im Rahmen ihrer militärischen Aufgaben können sie hoheitliche Befugnisse im Verteidigungsbereich ausüben. 5. **Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst**: Sie können im Rahmen von Gesundheitsüberwachungen und -maßnahmen hoheitliche Befugnisse wahrnehmen. Diese Angehörigen des öffentlichen Dienstes handeln im Interesse des Staates und sind befugt, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Entscheidungen zu treffen, die für die Bürger bindend sind.