Ja, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Wohngruppen sind möglich. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Lebensqualität der Bewohner zu erhöhen und die Barrierefreiheit zu verbessern. Die Höhe des Zuschusses kann variieren, abhängig von der Art der Maßnahme und den spezifischen Förderprogrammen, die in deinem Bundesland oder deiner Kommune verfügbar sind. In Deutschland gibt es beispielsweise Förderungen durch die Pflegekassen oder kommunale Programme. Oftmals können Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragt werden, aber dies kann je nach Region unterschiedlich sein. Zu beachten sind folgende Punkte: 1. **Antragstellung**: Der Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. 2. **Nachweis der Notwendigkeit**: Oft ist ein ärztliches Gutachten oder eine Pflegeeinstufung erforderlich, um die Notwendigkeit der Maßnahmen nachzuweisen. 3. **Zulässige Maßnahmen**: Es gibt spezifische Vorgaben, welche Maßnahmen gefördert werden, z.B. der Einbau von Rampen, barrierefreie Bäder oder die Anpassung von Wohnräumen. 4. **Fristen**: Achte auf Fristen für die Antragstellung und die Durchführung der Maßnahmen. Es empfiehlt sich, sich bei der zuständigen Stelle, wie dem Sozialamt oder der Pflegekasse, über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren.