Eine Zentralverwaltungswirtschaft, auch Planwirtschaft genannt, zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: 1. **Zentrale Planung**: Die wirtschaftlichen Aktivitäten werden von einer zentralen Behörde geplant und gesteuert. Diese Behörde entscheidet über Produktion, Verteilung und Konsum von Gütern und Dienstleistungen. 2. **Staatliches Eigentum**: Die Produktionsmittel (wie Fabriken, Maschinen, Land) sind größtenteils im Besitz des Staates. Privateigentum an Produktionsmitteln ist entweder stark eingeschränkt oder nicht vorhanden. 3. **Planerfüllung**: Unternehmen und Betriebe arbeiten nach einem zentralen Plan, der Vorgaben zu Produktionsmengen, Preisen und Verteilung macht. Die Erfüllung dieser Pläne wird überwacht und kontrolliert. 4. **Ressourcenallokation**: Ressourcen werden nicht durch den Marktmechanismus (Angebot und Nachfrage) verteilt, sondern durch administrative Entscheidungen der zentralen Planungsbehörde. 5. **Preiskontrollen**: Preise für Güter und Dienstleistungen werden von der zentralen Behörde festgelegt und nicht durch den Markt bestimmt. 6. **Zielsetzung**: Oft verfolgt eine Zentralverwaltungswirtschaft soziale und wirtschaftliche Ziele wie Vollbeschäftigung, soziale Gerechtigkeit und die Beseitigung von Klassenunterschieden. Ein bekanntes Beispiel für eine Zentralverwaltungswirtschaft war die ehemalige Sowjetunion.