Die Inventur ist der Prozess der Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie dient dazu, den tatsächlichen Bestand zu ermitteln und mit den buchhalterischen Aufzeichnungen abzugleichen. Die Inventur kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden, wie z.B. als Stichtagsinventur, permanente Inventur oder Stichprobeninventur. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Erstellung des Inventars und die Bilanzierung.