Wann muss eine Inventur erfolgen?

Antwort

Eine Inventur muss in der Regel zu folgenden Zeitpunkten erfolgen: 1. **Zum Ende des Geschäftsjahres**: Dies ist die häufigste Form der Inventur, die sogenannte Stichtagsinventur. Sie dient dazu, den Bestand an Vermögensgegenständen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag festzustellen. 2. **Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens**: Eine Inventur ist erforderlich, um den Anfangsbestand zu ermitteln. 3. **Bei Auflösung oder Veräußerung eines Unternehmens**: Auch hier muss eine Inventur durchgeführt werden, um den Endbestand festzustellen. 4. **Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen**: Zum Beispiel bei Fusionen, Spaltungen oder ähnlichen Ereignissen kann eine Inventur notwendig sein. Es gibt auch alternative Inventurverfahren wie die permanente Inventur, die Stichprobeninventur oder die zeitlich verlegte Inventur, die unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden können.

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