Für die Durchführung einer elektronischen Betriebsnummernvergabe (EBN) müssen in der Regel folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. **Technische Infrastruktur**: Es muss eine geeignete IT-Infrastruktur vorhanden sein, die den sicheren Austausch von Daten ermöglicht. 2. **Zugang zu einem EBN-System**: Die beteiligten Unternehmen oder Institutionen müssen Zugang zu einem EBN-System haben, das die Vergabe und Verwaltung der Betriebsnummern unterstützt. 3. **Identifikation der Beteiligten**: Die Unternehmen müssen eindeutig identifiziert werden können, oft durch eine Unternehmensnummer oder ähnliche Identifikationsmerkmale. 4. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: Es müssen die rechtlichen Vorgaben und Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, die für die elektronische Vergabe von Betriebsnummern relevant sind. 5. **Schulung und Information**: Die Mitarbeiter, die mit dem EBN-System arbeiten, sollten entsprechend geschult und informiert sein, um die Prozesse korrekt durchzuführen. 6. **Kooperation zwischen den Behörden**: Eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den Unternehmen ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen können je nach Land und spezifischem EBN-System variieren.