Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Aspekten: 1. **Haftung**: - **Personengesellschaft**: Die Gesellschafter haften in der Regel persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Beispiele sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). - **Kapitalgesellschaft**: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen. Beispiele sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). 2. **Rechtsform**: - **Personengesellschaft**: Diese Gesellschaftsform ist stark an die Personen der Gesellschafter gebunden. Der Tod oder der Austritt eines Gesellschafters kann die Gesellschaft auflösen. - **Kapitalgesellschaft**: Diese Gesellschaftsform ist eine eigenständige juristische Person, unabhängig von den Gesellschaftern. Der Tod oder der Austritt eines Gesellschafters hat keine direkten Auswirkungen auf das Fortbestehen der Gesellschaft. 3. **Gründung**: - **Personengesellschaft**: Die Gründung ist meist einfacher und weniger formell. Es sind keine Mindestkapitaleinlagen erforderlich. - **Kapitalgesellschaft**: Die Gründung erfordert mehr Formalitäten, einschließlich der Eintragung ins Handelsregister. Es gibt Mindestkapitalanforderungen (z.B. 25.000 Euro für eine GmbH). 4. **Leitung und Kontrolle**: - **Personengesellschaft**: Die Gesellschafter führen die Geschäfte in der Regel selbst und haben direkten Einfluss auf die Geschäftsführung. - **Kapitalgesellschaft**: Die Geschäftsführung kann von den Gesellschaftern getrennt sein. Bei einer GmbH gibt es z.B. Geschäftsführer, bei einer AG einen Vorstand. 5. **Besteuerung**: - **Personengesellschaft**: Die Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert (Transparenzprinzip). - **Kapitalgesellschaft**: Die Gesellschaft selbst ist steuerpflichtig (Körperschaftsteuer). Zusätzlich werden Ausschüttungen an die Gesellschafter besteuert (Doppelbesteuerung). Diese Unterschiede beeinflussen die Wahl der Rechtsform je nach den spezifischen Bedürfnissen und Zielen eines Unternehmens.