Ja, eine stille Gesellschaft ist in der Regel eine Beteiligung an einem Handelsgewerbe In Deutschland ist die stille Gesellschaft im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, und zwar in den §§ 230 bis 237 HGB. Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich dabei mit einer Vermögenseinlage an einem Handelsgewerbe, ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt, hat aber keine Mitspracherechte in der Geschäftsführung. Weitere Informationen dazu findest du im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB § 230-237](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__230.html).