Spezifisch-öffentliche Güter sind eine besondere Form öffentlicher Güter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwar grundsätzlich öffentlich bereitgestellt werden, aber nur für eine bestimmte, klar abgegrenzte Gruppe von Nutzern zugänglich sind. Das heißt, sie sind nicht für die gesamte Allgemeinheit verfügbar, sondern für eine spezifische Öffentlichkeit. Beispiele: - Ein Schwimmbad, das nur von den Bewohnern einer bestimmten Gemeinde genutzt werden darf. - Ein Universitätsnetzwerk, das nur für Studierende und Mitarbeitende zugänglich ist. Merkmale: - **Nicht-Ausschließbarkeit**: Innerhalb der definierten Gruppe kann niemand vom Konsum ausgeschlossen werden. - **Nicht-Rivalität**: Der Konsum durch eine Person verringert nicht die Nutzungsmöglichkeiten für andere innerhalb der Gruppe. - **Spezifische Nutzergruppe**: Die Öffentlichkeit ist auf eine bestimmte Gruppe beschränkt. Im Gegensatz dazu stehen rein öffentliche Güter (wie saubere Luft oder Landesverteidigung), die für alle Menschen verfügbar sind und bei denen niemand ausgeschlossen werden kann. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Gabler Wirtschaftslexikon](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/spezifisch-oeffentliche-gueter-52213).