Saldenbestätigung stimmt nicht überein, da Kunde in 2026 gebucht hat, wir jedoch in 2025. Wer muss berichtigen?

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In diesem Fall liegt eine sogenannte „Periodenabweichung“ vor: Der Kunde hat den Geschäftsvorfall im Jahr 2026 gebucht, während ihr ihn bereits 2025 erfasst habt. Dadurch stimmen die Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag 31.12.2025 nicht überein. Grundsätzlich gilt: Jeder muss seine Buchführung nach den tatsächlichen Verhältnissen und den für ihn geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen führen. Das bedeutet: - **Wenn der Geschäftsvorfall objektiv in 2025 gehört** (z.B. Lieferung/Leistung und Rechnungsstellung in 2025), dann ist die Buchung in 2025 korrekt. In diesem Fall müsste der Kunde seine Buchung korrigieren und den Vorgang ebenfalls in 2025 erfassen. - **Wenn der Geschäftsvorfall tatsächlich erst 2026 entstanden ist**, wäre eure Buchung in 2025 falsch und müsste von euch korrigiert werden. **Vorgehen:** 1. Prüft gemeinsam mit dem Kunden, wann der Geschäftsvorfall tatsächlich entstanden ist (Leistungserbringung, Rechnungsdatum, Zahlungsfluss). 2. Derjenige, der den Fehler gemacht hat (falsche Periode), muss seine Buchhaltung berichtigen, damit die Saldenbestätigung übereinstimmt. **Hinweis:** Die Saldenbestätigung dient der Abstimmung und Fehleraufdeckung. Sie ist kein Ersatz für die ordnungsgemäße Buchführung, sondern ein Kontrollinstrument. **Fazit:** Berichtigen muss immer derjenige, der den Geschäftsvorfall in der falschen Periode gebucht hat. Das ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder im [HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html).

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